|
Information zur möglichen Bezuschussung eines Coachings
Existenzgründer haben die Möglichkeit, für ein Coaching öffentliche Fördergelder aus dem
Bundesprogramm der KfW oder dem Landesprogramm Bayern in Anspruch zu nehmen.
In der Vorgründungsphase können Sie einen Zuschuss von 70% für bis zu 10 Beratertage à 800 Euro erhalten, also 5.600 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar-Volumen von 8.000 Euro.
In der Gründung aus der Arbeitslosigkeit einen Zuschuss von 90% für bis zu 5 Beratertage à 800 Euro, also 3.600 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar-Volumen von 4.000 Euro.
Bis zu fünf Jahre nach Gründung einen Zuschuss von 50% für bis zu 7,5 Beratertage à 800 Euro, also 3.000 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar-Volumen von 6.000 Euro.
Freiberufler können den Förderantrag beim Institut für freie Berufe in Nürnberg einreichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
www.ifb-gruendung.de unter den
Menüpunkten Beratungsangebot / Coaching für Freie Berufe in Bayern.
Gewerbetreibende können den Förderantrag über die ortsansässige IHK einreichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. unter
www.ihk-muenchen.de.
Schritt 1:
Sie nehmen Kontakt mit dem ifb oder der IHK auf und reichen den Antrag ein. Beigelegt
werden müssen eine Beschreibung der Coaching-Maßnahme, der Business-Plan sowie der
Lebenslauf des Gründers.
Schritt 2:
Wenn der Bezuschussungs-Antrag genehmigt wurde, schließen Sie einen Vertrag mit dem
Coach Ihrer Wahl ab und reichen diesen zur Prüfung / Genehmigung ein.
Schritt 3:
Sobald der Vertrag genehmigt wurde, kann die Zusammenarbeit beginnen. Die Stunden und
besprochenen Inhalte werden festgehalten und später im Coaching-Bericht nachgewiesen.
Schritt 4:
Sie zahlen die Rechnungen des Coaches und reichen diese zusammen mit den zugehörigen
Zahlungsbelegen sowie dem Coaching-Bericht ein und erhalten nach Prüfung Ihren Zuschuss.
Hinweis:
Das beschriebene Prozedere gibt die einzelnen Schritte in etwa wieder.
Entscheidend ist das von dem jeweiligen Institut vorgeschriebene Verfahren.
|